Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich & Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Film- & Contentproduktion frawali-STUDIOS, Inhaber: Frank Litschel, Eichholzweg 19a, 51647 Gummersbach, info@frawali-studios.de, 0176-24259546 – nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „frawali-STUDIOS“ – und dem Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“, in der jeweils gültigen Fassung. Sie gelten sowohl für B2B- als auch B2C-Verträge, sofern nicht ausdrücklich andere Regelungen getroffen wurden. Die AGB werden Bestandteil des Vertrages, sobald sie dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zugänglich gemacht wurden (z. B. via Link auf der Website, PDF oder E-Mail).

1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Der Auftragnehmer behält sich grundsätzlich vor, Anfragen nach eigenem Ermessen zu prüfen und zu entscheiden, ob sie angenommen oder abgelehnt werden.

1.4 Bei umfangreicheren Produktionen ist ein ausführliches Erstgespräch zur Bedarfsermittlung, Projektbesprechung und Planung zeitlich nachfolgender Termine (z. B. Ortsbegehung, Drehtage vor Ort, etc.) unvermeidlich. Dieses kann telefonisch, per Video Call oder am Erfüllungsort stattfinden und wird nur dann berechnet, wenn ein Auftrag tatsächlich zustande kommt. Die Kosten des Erstgespräches variieren je nach zeitlichem und örtlichem Aufwand zwischen 40,00 € und 75,00 € zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Reisekosten für Termine vor Ort werden separat berechnet und zusätzlich in Rechnung gestellt.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt nach Angebotserhalt erst zustande durch:

  • die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform (z. B. per E-Mail, WhatsApp oder über andere elektronische Kommunikationsmittel), oder

  • die ausdrückliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer, oder

  • den Beginn der Leistungserbringung seitens des Auftragnehmers, d. h. durch Ausführung der Leistung vor Ort bzw. remote unter Berücksichtigung dieser AGB (konkludenter Vertragsabschluss).

2.3 Angebote behalten, soweit nicht anders angegeben, eine Gültigkeit von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Bindung an das Angebot automatisch.

3. Leistungen

3.1 frawali-STUDIOS erbringt Film-, Foto- und Contentproduktionen sowie sonstige audiovisuelle Dienstleistungen (z. B. Imagefilme, Werbevideos, Drohnenaufnahmen, Porträt- und Tiervideografie, Jubiläumsfilme, Social Media Content, Stock Footage, etc.). Der konkrete Leistungsumfang wird individuell vereinbart und ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Ein typischer Projektablauf umfasst insbesondere die Bedarfsermittlung, Angebotserstellung, Projektvorbereitung (Pre-Production), Umsetzung (Dreh/Produktion), Nachbearbeitung (Postproduktion) sowie die Lieferung der finalen Ergebnisse. Dieser Ablauf kann – ohne es mit Blick auf jeden nachfolgend genannten Punkt zu müssen – insbesondere bei großen Imagefilm-Projekten im Detail wie folgt aussehen:

  • Erstkontakt & Bedarfsermittlung (Projektziel, Budget, Produktionsart, Timing, …)

  • Angebotserstellung (Projekt, Leistungen, Änderungsschleifen, Preis, Lieferzeit, …)

  • Angebotsannahme, Auftragsbestätigung & Terminvereinbarung zur Umsetzung

  • Drehvorbereitung (Storyboard, Shotlist, Equipmentplanung, Genehmigungen, …)

  • Dreh & spätere Post-Produktion (Schnitt, Color Grading, Musik, Sounddesign, …)

  • Lieferung (Bereitstellung finaler Datei(en) per Datenträger oder Download-Link)

  • Rechnung & Bezahlung gemäß AGB oder persönlich vereinbartem Zahlungsziel

3.2 Nutzungsrechte, Arbeitsaufwand, anfallende Kosten und zeitlicher Umfang einer Produktion werden vorab besprochen, abgestimmt und im Angebot festgehalten. Die Einräumung von Nutzungsrechten (exklusiv vs. nicht-exklusiv; zeitlich, räumlich oder sachlich beschränkt vs. nicht beschränkt) erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Je nach Projekt kann es erforderlich sein, dass Zugang zu Strom gewährleistet sein muss; die hierfür anfallenden Energiekosten sind vom Auftraggeber zu tragen und können nachträglich nicht in Rechnung gestellt werden.

3.3 Änderungen oder Erweiterungen der vereinbarten Leistungen (z. B. zusätzliche Korrekturschleifen, Anpassungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs, etc.) bedürfen der Zustimmung beider Parteien und werden gesondert nach Aufwand und den jeweils gültigen Vergütungssätzen berechnet.

3.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Dritte einzuschalten (z. B. Stock-Asset-Plattformen, externe Dienstleister, Equipment-Verleiher, etc.). Für Leistungen Dritter, die ausdrücklich im Namen des Auftraggebers beauftragt werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Dieser haftet ausschließlich für Mängel seiner eigenen Leistung.

3.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, im erforderlichen Umfang mitzuwirken (z. B. Zugang zu Drehorten, Bereitstellung von Strom, Gestattung von Aufnahmen, etc.). Entstehende Nebenkosten (z. B. Energie-, Genehmigungs- oder Locationkosten) trägt der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber ist zudem dafür verantwortlich, dass von ihm ausgewählte oder bereitgestellte Personen (z. B. Mitarbeiter, Kunden, Models oder sonstige Mitwirkende) zur Mitwirkung bereit und geeignet sind. Er stellt sicher, dass alle erforderlichen Einwilligungen zur Bild- und Tonaufzeichnung vorliegen und stellt den Auftragnehmer insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

4. Urheber- & Nutzungsrechte

4.1 Sämtliche Rechte an den im Rahmen des Auftrags erstellten Werken verbleiben beim Auftragnehmer, es sei denn, es wird schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart (Rechteklärung). Insbesondere bleibt der Auftragnehmer Urheber seiner Werke.

4.2 Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches (d. h. nicht ausschließliches), zeitlich und räumlich unbegrenztes, sowie inhaltlich unbeschränktes, gleichwohl nicht übertragbares und nicht weiterverkäufliches Nutzungsrecht zur im Vertrag bzw. Angebot festgelegten Nutzung der Leistung (z. B. im Online-/Printbereich, für Social Media Auftritte, zu eigenen Marketing- und Werbezwecken, bei Unternehmens-Präsentationen, etc.).

4.3 Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder sonstige Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. Dies gilt insbesondere für verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften, Partnerunternehmen oder für die Nutzung im Rahmen fremder Kampagnen. Diese bedürfen einer gesonderten Rechtevereinbarung.

4.4 frawali-STUDIOS ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Werke zu Dokumentations- und Eigenwerbungszwecken (z. B. auf der eigenen Website, im Portfolio gegenüber anderen Kunden, auf Social Media, bei Wettbewerben oder für Showreels, etc.) zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Sollte der Auftraggeber damit nicht einverstanden sein, kann er der Nutzung aus berechtigten Gründen widersprechen; dieser Widerspruch muss schriftlich erfolgen.

4.5 Nach individueller Absprache oder bei größeren Projekten besteht die Möglichkeit, dem Auftraggeber gegen Aufpreis anstelle des einfachen Nutzungsrechts ein ausschließliches (exklusives) Nutzungsrecht an dem produzierten Material einzuräumen. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall Urheber der Werke (§ 29 UrhG), das Urheberrecht selbst ist nicht übertragbar. Mit der Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts ist der Auftragnehmer nicht mehr berechtigt, das Material selbst zu nutzen oder Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Sofern nichts anderes vereinbart wird, behält sich der Auftragnehmer jedoch das Recht vor, die Werke zu Referenz- und Eigenwerbungszwecken (z. B. auf der eigenen Website, im Portfolio oder auf Social Media) zu verwenden. Eine vollständige Exklusivität, die auch diese Nutzung ausschließt, ist nur nach gesonderter Vereinbarung und zusätzlicher Vergütung möglich. Der Umfang dieses ausschließlichen Nutzungsrechts (z. B. zeitlich, räumlich oder inhaltlich) wird im jeweiligen Vertrag oder Angebot konkret festgelegt.

4.6 Das im Rahmen des Auftrags entstandene Rohmaterial (z. B. ungeschnittene und unbearbeitete Videoaufnahmen, Fotos u.a. zu Dokumentationszwecken, Audioaufzeichnungen, Projektdaten, Zwischenergebnisse) verbleibt im Eigentum und in den Rechten des Auftragnehmers und wird mit der Einräumung entsprechender Nutzungsrechte nur dann an den Auftraggeber herausgegeben, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart und gesondert vergütet wird.

5. Vergütung & Zahlungsbedingungen

5.1 Es gelten die bei der Erstbesprechung/Bedarfsermittlung bzw. anderweitig terminlich wie auftragseitig mündlich vereinbarten und/oder in Textform festgehaltenen Preise (vgl. Angebot). Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Aktuell liegt diese in Deutschland bei 19%.

5.2 Sollte es bei der Leistungserfüllung vor Ort oder während der Post-Produktion zu Sonderwünschen kommen, ist eine nachträgliche Preisanpassung möglich. Dies gilt auch bei erheblichen Zeitverzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden und in einem Arbeitsverzug des Auftragnehmers resultieren, insbesondere wenn dadurch andere Aufträge gefährdet werden. Wird eine Produktion darüber hinaus durch den Auftraggeber vorzeitig abgebrochen, ist dennoch der vereinbarte Preis als anteilige Summe aller bis dahin aufgelaufenen Kosten zu bezahlen (vgl. Stornierungsbedingungen unter 8.).

5.3 Rechnungen sind nach Rechnungseingang, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar (Zahlungsziel). Der Auftraggeber kann die Vergütung über digitale Bezahlungsmethoden, wie vorzugsweise per SEPA-Überweisung oder per PayPal (Goods & Services), oder in bar leisten. Bei Zahlungen über PayPal fallen Transaktionsgebühren an, die der Auftragnehmer zu tragen hat, sofern es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher (B2C) im Sinne des § 13 BGB handelt. Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer (B2B) im Sinne des § 14 BGB, ist der Auftragnehmer berechtigt, die im Zusammenhang mit der PayPal-Zahlung entstehenden Transaktionsgebühren zusätzlich zum vereinbarten Rechnungsbetrag an den Auftraggeber weiterzugeben. Die in Frage kommende Zahlmethode wird im Vorfeld während des Erstgesprächs besprochen.

5.4 Bei Aufträgen über 1000,00 € ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Abschlagszahlung von 30 % des Auftragswertes als Anzahlung bei Vertragsschluss zu verlangen.

5.5 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug und kommt seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe ab Eintritt des Verzugs zu verlangen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286 ff. BGB). Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher (B2C) im Sinne des § 13 BGB, beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer (B2B) im Sinne des § 14 BGB, beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für jede Mahnung nach Eintritt des Verzugs eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5,00 € zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer im Falle des Verzugs berechtigt, weitere gesetzliche Ansprüche geltend zu machen, insbesondere die Geltendmachung eines pauschalen Verzugsschadensersatzes nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 €, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist. Der Auftragnehmer behält sich außerdem das Recht vor, bei Zahlungsverzug weitere vertragliche Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der Forderungen zurückzuhalten.

6. Abnahme

6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung unverzüglich nach Fertigstellung zu prüfen und die Abnahme in Textform (z. B. via E-Mail) zu erklären.

6.2 Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. Unerheblich sind insbesondere solche Mängel, die die Nutzbarkeit der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen.

6.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber zur Abnahme eine angemessene Frist zu setzen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine ausdrückliche Abnahmeerklärung, so gilt die Leistung als abgenommen. Nennt der Auftragnehmer keine solche Frist, gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen Mängel rügt. Beanstandungen sind vom Auftraggeber in Textform (z. B. per E-Mail) nachvollziehbar zu dokumentieren und der Auftragnehmer ist zur Nacherfüllung berechtigt.

6.4 Die Abnahme gilt zudem als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch nimmt oder veröffentlicht (z. B. Einstellung auf einer Website, Nutzung in Social Media, Weitergabe an Dritte falls zulässig, etc.).

6.5 Mit Abnahme beginnt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

7. Haftung & Gewährleistung

7.1 Die Haftung des Auftragnehmers wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Auftragnehmer auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Sollten während der Erbringung der Leistung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet der Auftragnehmer im Rahmen einer bestehenden Betriebs-Media-Haftpflichtversicherung. Schäden sind umgehend nach Kenntnisnahme frawali-STUDIOS zu melden.

7.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.3 Eine weitergehende Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust auf Seiten des Auftraggebers, oder für Schäden welche durch höhere Gewalt (Force Majeure) entstehen, ist ausgeschlossen.

7.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7.5 Gesetzliche Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.

8. Höhere Gewalt

8.1 Kann der Auftragnehmer aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Wetterbedingungen, Epidemien/Pandemien, behördlichen Anordnungen, Streiks, Krieg, Strom- und Internetausfällen oder vergleichbaren, nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen) seine vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, so ist er für die Dauer und im Umfang der Behinderung von der Leistungspflicht befreit.

8.2 In diesen Fällen verlängern sich vereinbarte Fristen automatisch um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

8.3 Dauert die Behinderung länger als 6 Wochen, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Teilleistungen sind angemessen zu vergüten.

8.4 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bestehen in diesen Fällen nicht.

9. Rücktritt & Stornierungsbedingungen

9.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag jederzeit vor Beginn der Leistungserbringung zu stornieren. Die Stornierung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail).

9.2 Zum Schutz vor finanziellen Verlusten des Auftragnehmers und seiner Arbeitszeit können im Falle einer Stornierung seitens des Auftraggebers Kosten für diesen anfallen, da insbesondere umfangreiche Projekte (v. a. im B2B-Bereich) eine längere Vorbereitungszeit erfordern und hohe Projektkosten im Voraus mit sich bringen (z. B. für die Entwicklung von Konzepten oder für die Anschaffung bzw. Zumietung von Ausrüstung und Equipment); vgl. § 615 BGB zur Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko.

9.3 Im Falle einer Stornierung hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Zur Geltendmachung dieser Entschädigung können, in Anlehnung an den zu erwartenden, typischerweise in der konkreten Situation entstehenden Schaden, folgende pauschalierte Stornokosten verlangt werden:

  • mehr als 7 Tage vor vertraglich vereinbartem Leistungsbeginn: kostenfreie Stornierung

  • bis 7 Tage vor vertraglich vereinbartem Leistungsbeginn: 15% des vereinbarten Preises

  • bis 3 Tage vor vertraglich vereinbartem Leistungsbeginn: 25% des vereinbarten Preises

  • ab dem Tag des vertraglich vereinbarten Leistungsbeginns: 35% des vereinbarten Preises

Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die Stornokosten angerechnet. Übersteigen erstere letzere, wird der Überschuss binnen 7 Tagen zurückgezahlt. Die Stornokosten sind auf das folgende Bankkonto zu entrichten: IBAN = DE53 1001 8000 0466 3517 18, Empfänger: Film- & Contentproduktion „frawali-STUDIOS“.

9.4 Dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer infolge seines Rücktritts überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die in der Pauschale geltend gemachten Kosten (Nachweisrecht).

9.5 Beide Parteien sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Ereignisse eintreten, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen (höhere Gewalt), insbesondere Naturkatastrophen, Krankheit, behördliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Umstände, die die Leistungserbringung unmöglich machen. In diesen Fällen entfallen die gegenseitigen Leistungspflichten; bereits erbrachte Teilleistungen sind jedoch zu vergüten.

10. Datenschutz

10.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO, BDSG). Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Erfüllung vertraglicher Pflichten, zur Kontaktaufnahme, Terminvereinbarung, Projektzuordnung, zu Analysezwecken und zur Abwicklung von Zahlungen. Durch seine Beauftragung willigt der Auftraggeber diesem Vorgehen zur Vertragserfüllung ein.

10.2 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich (z. B. Zahlungsdienstleister, Steuerberater, Hoster, etc.) oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung hierzu.

10.3 Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, Auskunft über die vom Auftragnehmer gespeicherten Daten zu verlangen, sowie deren Berichtigung, Löschung oder eine Einschränkung der Verarbeitung zu fordern oder der Verarbeitung zu widersprechen. Dies bedarf des schriftlichen Widerspruchs. Die automatische Löschung der gespeicherten Daten erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Angegebene Daten können auf Wunsch jederzeit geändert oder gelöscht werden, was einer Mitteilung des Auftraggebers in Textform bedarf. Die automatische Löschung der gespeicherten Daten erfolgt gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

10.4 Weitere Informationen, insbesondere zu Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung, sind der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers zu entnehmen: https://frawali-studios.de/filmproduktion-datenschutz.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2 Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann bzw. ein Unternehmen (B2B), ist – sofern gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel). Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

Stand: 15.11.2025, 10:51 Uhr